• Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Hotel und seinen Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Unsere Hotelrechnungen sind zahlbar.
  • Jede Hotelrechnung von La Réserve gilt als vom Kunden endgültig akzeptiert, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Hotelrechnung per Einschreiben ein begründeter Protest eingeht.
  • Jede Hotelrechnung, die am Fälligkeitstag unbezahlt bleibt, hat von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung die vereinbarten Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der tatsächlichen und vollständigen Zahlung zu tragen.
  • Darüber hinaus unterliegt jede am Fälligkeitstag unbezahlte Hotelrechnung von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung einer festen und nicht reduzierbaren Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Bruttobetrags, mindestens jedoch 62 €.
  • Die Nichtbezahlung einer Hotelrechnung am Fälligkeitstag berechtigt La Réserve, den Vertrag mit dem Kunden für rechtsgültig beendet zu erklären oder alle Dienstleistungen gegenüber dem Kunden unverzüglich einzustellen.
  • Für alle Streitigkeiten und Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Brügge zuständig. Auf das Vertragsverhältnis zwischen La Réserve und dem Kunden ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar.